VG Aachen sieht bei stufenweisen Lockerungen Spielraum

Aachen (jur). In den Zeiten der Corona-Pandemie sind die Anforderungen an die Gleichbehandlung "weniger streng". Diese Auffassung vertrat das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilbeschluss, der am Montag, 8. Juni 2020, verkündet wurde (Az.: 7 L 367/20). Andernfalls sei eine allmähliche stufenweise Lockerung kaum möglich. Das Gericht wies damit einen Shisha-Bar-Betreiber ab. Nach der nordrhein-westfälischen Corona-Verordnung vom 30. Mai 2020 dürfen sie ihren Kunden keine Shisha-Pfeifen anb ...

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