VG Karlsruhe bestätigt, dass BVerfG vorab über Entscheidungen informieren darf
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht ist berechtigt, ausgewählte Journalisten bereits vor der Urteilsverkündung über die Entscheidung zu informieren. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem Eilbeschluss vom 8. Juni 2020 festgestellt (Az.: 3 K 2476/20). Damit wies das Gericht einen Eilantrag der AfD ab. Nach einem am 7. Juni 2020 im Internet veröffentlichten Bericht des Berliner "Tagesspiegel" gewährt das Bundesverfassungsgericht den Mitgliedern der Karlsruher "Justizpre ...
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