VG Koblenz bewertet Nachtruhe höher als betriebliche Interessen

Koblenz (jur). Kommunen dürfen Wohngebiete vor Lärm schützen, indem sie Lkw-Fahrten in der Nacht verbieten. Betroffene Unternehmen, die sich weigern, vorab Auskünfte über ihren Lkw-Verkehr zu erteilen, können sich hinterher nicht über eine unzureichende Aufklärung von Seiten der Kommune beklagen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Freitag, den 26. Juni 2020 verkündeten Urteil (Az.: 2 K 537/19.KO). Das Gericht bestätigte damit das Nachtfahrverbot für Lastwagen i ...

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