VGH Mannheim ordnet „Richtgröße“ nicht als brauchbare Corona-Regel ein

Mannheim (jur). Corona-Regeln müssen klar und nachvollziehbar sein. Das Bestimmtheitsgebot setzt voraus, dass die Menschen "ihr Verhalten danach ausrichten" können, forderte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einer am Montag, 8. Juni 2020, verkündeten Beschluss (Az.: 1 S 1623/20). Das Gericht verwarf damit die in Baden-Württemberg die Zahl der Kunden in Geschäften bezogen auf die Fläche. Nach der Stuttgarter "Corona-Verordnung Einzelhandel" vom 3. Mai 2020 ...

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