Altersbeschränkung in Hotel von Unternehmerfreiheit gedeckt
Karlsruhe (jur). Hotels ausschließlich für Erwachsene dürfen Kinder unter 16 Jahren von der Unterbringung ausschließen. Dies diskriminiert zwar Kinder aufgrund ihres Alters, ist aber im Hinblick auf die im Grundgesetz geschützte unternehmerische und berufliche Freiheit und die bezweckte besondere Ruhe im Hotel sachlich gerechtfertigt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, den 9. Juli 2020, bekanntgegebenen Urteil (Az.: VIII ZR 401/18). Im Streitfal ...
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