Auch mit volljährig gewordenen Kindern ist Familienzusammenführung möglich

Luxemburg (jur). Unter bestimmten Umständen können auch volljährige Kinder, die im Ausland leben, einen Antrag auf Familienzusammenführung mit ihrem Elternteil, der als Flüchtling anerkannt ist, stellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-133/19, C-136/19 und C-137/19) entschied am Donnerstag, 16. Juli 2020, dass die Familienzusammenführung voraussetzt, dass das Kind am Tag der Antragstellung noch minderjährig war. Nationale Behörden und Gerichte dürfen einen Antra ...

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