Auch während Corona-Pandemie kann Notartermin wahrgenommen werden
Frankfurt/Main (jur). Ein hohes Alter während der Corona-Pandemie ist kein Grund, einen wichtigen Termin beim Notar zu verpassen. Kommt eine Frau in einem Erbfall dem Erfordernis der Erstellung von einem notariellen Nachlassverzeichnis unter Hinweis auf ihre "eigene stark erhöhte Gefährdungslage" im Hinblick auf die Corona-Pandemie nicht nach, kann dies ein Zwangsgeld rechtfertigen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 22. Juli 2020, verkündeten Besch ...
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2D4Lynu
Anwalt SB
from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2D4Lynu
Anwalt SB
Comments
Post a Comment