Bei illegal hochgeladenen Videos keine umfassende Auskunft

Luxemburg (jur). Das Videoportal YouTube muss Rechteinhabern nicht alle Kontaktdaten eines Urheberrechtsverletzers aufgrund illegal hochgeladener Filme zur Verfügung stellen. Die einschlägige EU-Richtlinie sieht lediglich vor, dass Rechteinhaber die Postanschrift des Nutzers anfordern können, nicht aber dessen E-Mail-Adresse, IP-Adresse oder Telefonnummer, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Donnerstag, 9. Juli 2020 (Az.: C-264/19). Die Mitgliedstaaten könnten allerding ...

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