Beitritt zu Auffang-Krankenversicherung begrenzt
Kassel (jur). Sozialhilfeempfänger ohne Krankenversicherung, die einen Monat lang keine Leistungen erhalten haben, kommen nicht automatisch in die sog. "Auffangversicherung" von den gesetzlichen Krankenkassen. Dies ist möglich, wenn ein bindender Ablehnungsbescheid vorliegt oder wenn objektiv kein Anspruch auf Leistungen bestand, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 7. Juli 2020 (Az.: B 12 KR 21/18 R). Seit 2007 soll es nach dem Willen des Gesetzgebers keine Menschen mehr ohne ...
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