BGH Karlsruhe bejaht auch bei einer erst späteren Tötung die Heimtücke
Karlsruhe (jur). Ein "heimtückischer" Mord setzt keine Arglosigkeit des Opfers zum Zeitpunkt der Tötung voraus. Heimtücke liegen auch dann vor, wenn das arglose Opfer mit Tötungsabsicht in eine Falle gelockt und erst später getötet wird, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 1. Juli 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: 4 StR 134/19) entschieden hat. In dem streitigen Fall hatten die Täter unter einem Vorwand einen Immobilienkaufmann in eine verdunkelte Halle ...
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