BGH Karlsruhe räumt Landwirten nicht mehr automatisch Vorrang beim Flächenkauf ein
Karlsruhe (jur). Umweltverbände können auch landwirtschaftliche Flächen erwerben, wenn es Landwirte gibt, die bereit sind, diese zu kaufen. Der Vorrang der Landwirte gilt nicht, wenn die Umweltorganisation ein Vorhaben plant, das zumindest im Wesentlichen die Voraussetzungen für eine Förderung durch das jeweilige Bundesland oder gar den Bund erfüllt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag 30. Juni 2020 veröffentlichten Beschluss (Az.: BLw 2/18) entschieden hat. ...
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