BSG Kassel bestätigt Verzinsung der Nachzahlung von Sozialhilfe
Kassel (jur). Grundsätzlich sind auch Zinsen auf nachgezahlte Sozialleistungen zahlen.Ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von vier Prozent beginnt nach Ablauf von sechs Kalendermonaten ab Einreichung des vollständigen Antrags auf Sozialleistungen zu laufen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am Freitag, 3. Juli 2020, in Kassel (Az.: B 8 SO 15/19 R). Die Klage wurde von einer erwerbsgeminderten Rentnerin aus dem Rhein-Neckar-Kreis eingelegt, die von August 2015 bis Juli 2016 auf die Grundsic ...
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