Bußgeld gegen Parkplatz-Camperin vom OLG Schleswig bestätigt
Schleswig (jur). Übernachtungen in Wohnmobilen zu Urlaubszwecken fallen nicht mehr unter die Parkvorschriften der Straßenverkehrsordnung. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig in einem am Dienstag, 7. Juli 2020 verkündeten Beschluss (Az.: 1 Ss-OWi 183/19). Das Gericht bestätigte hiermit eine Geldstrafe gegen einen Camper auf einem Parkplatz in Sankt Peter-Ording. Die Frau wollte ein paar Tage Urlaub in dem bekannten Nordseebad machen. Da alle zuge ...
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