BVerfG Karlsruhe bewertet Eindringen von Polizei in Abgeordnetenbüro als rechtswidrig

Karlsruhe (jur). Die Polizei des Deutschen Bundestages ist rechtswidrig in das Büro des Bundestagsabgeordneten Michel Brandt (Die Linke) eingedrungen. Das Betreten des Abgeordnetenbüros wegen der im Fenster hängenden Plakate mit kurdischen Symbolen war unverhältnismäßig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 30. Juni 2020 veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvE 2/19). Es habe keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestanden. Brandts ve ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3iuVGqb
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt