Entschädigung für Gewaltopfer in allen EU-Staaten
Luxemburg (jur). Jede Person, die in der EU Opfer eines Gewaltverbrechens geworden ist, muss in jedem Fall eine Entschädigung erhalten. Sofern ein Mitgliedstaat dies noch nicht in einem Gesetz geregelt hat, können die Gerichte dieses Landes einen Entschädigungsanspruch direkt aus dem EU-Recht ableiten, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg vom Donnerstag, 16. Juli 2020 (Az.: C-129/19). Der Anspruch gelte für Inländer und EU-Ausländer gleichermaßen. Dem Urteil z ...
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