EuGH Luxemburg billigt bei Sicherheitsgefahr Abschiebehaft in regulärem Gefängnis

Luxemburg (jur). Deutschland darf Terrorverdächtige und "Gefährder" bis zu ihrer Abschiebung in regulären Gefängnissen behalten. Dies ist zulässig, wenn die für Abschiebehäftlinge vorgesehenen Einrichtungen nicht ausreichend sicher sind, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 2. Juli 2020, in Luxemburg (Az.: C-18/19). Diese Personen müssten dann jedoch getrennt von den Inhaftierten untergebracht werden. Das deutsche Recht sieht die Abschiebung von Ausländern vor, ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3e8iZma
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Widerruf von Subventionen ist fristgebunden

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

Militärische Gleichstellungsbeauftragte hat Informationsanspruch