Fleischvernichtung nach Rattenbefall rechtmäßig
Osnabrück (jur). Im Falle eines Massenbefalls von Ratten in einem Fleischverarbeitungsbetrieb ist die angeordnete sofortige Vernichtung aller Lebensmittel und ein Verbot, diese in Verkehr zu birngen, verhältnismäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück in zwei Urteilen am Mittwoch, 22. Juli 2020, im Fall von zwei Dissener Unternehmen im Landkreis Osnabrück (Az.: 3 B 50/20 und 3 B 52/20). Der Landkreis hatte bei einer Inspektion des Unternehmens in einem Fleischverarbeitungsbet ...
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