Fleischvernichtung nach Rattenbefall rechtmäßig

Osnabrück (jur). Im Falle eines Massenbefalls von Ratten in einem Fleischverarbeitungsbetrieb ist die angeordnete sofortige Vernichtung aller Lebensmittel und ein Verbot, diese in Verkehr zu birngen, verhältnismäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück in zwei Urteilen am Mittwoch, 22. Juli 2020, im Fall von zwei Dissener Unternehmen im Landkreis Osnabrück (Az.: 3 B 50/20 und 3 B 52/20). Der Landkreis hatte bei einer Inspektion des Unternehmens in einem Fleischverarbeitungsbet ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/2WVtAv0
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt