Für BGH Karlsruhe hat Vorsorgevollmacht nicht immer Vorrang vor Berufsbetreuer
Karlsruhe (jur). Ein durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigter Angehöriger muss seinen Verpflichtungen auch nachkommen. Andernfalls kann sonst das Betreuungsgericht einen Berufsbetreuer bestellen und ihm das Recht einräumen, eine bestehende Vorsorgevollmacht zu widerrufen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Freitag, 3. Juli 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: XII ZB 61/20). Da ein solcher Widerruf einer Vollmacht eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung darstellt, ...
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