Für Versicherungsschutz genauer Wortlaut entscheidend
Hamm (jur). Das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hat Restaurantbetreibern, die aufgrund von angeordneten Schließungen wegen des Coronavirus einen Versicherungsschutz einfordern, einen Dämpfer erteilt. Wenn sog. Betriebsschließungsversicherungen "nur" für bestimmte Krankheiten einen Deckungsschutz bieten, aber nicht zumindest in sinngemäßer Weise COVID-19 oder SARS-CoV-2 zumindest erwähnen, haben Restaurantbetreiber keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen im Falle einer Betriebsschlie ...
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