Keine automatische Erbenhaftung für Selbstmord auf Bahngleis

Frankfurt/Main (jur). Für Lokführer ist ein Selbstmord auf einem Bahngleis ein Alptraum und kann zu einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit führen. Hat der Verstorbene seinen geplanten Selbstmord im Zustand einer "krankhaften Störung der Geistestätigkeit" vollzogen, bleibt das Bahnunternehmen grundsätzlich auf den Kosten der Lohnfortzahlung des erkrankten Lokführers sowie für die medizinische Behandlung sitzen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main in einem am Dienstag, 14 ...

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