Kinderreiche Richter in NRW erhielten über Jahre zu wenig Geld
Karlsruhe (jur). Kinderreichtum muss sich auch für Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen lohnen. Ab dem dritten Kind muss die Nettobesoldung von Richtern und Staatsanwälten so hoch sein, dass dem Kind oder zusätzlichen Kindern mindestens 115 Prozent des Hartz-IV-Satzes bleibt, forderte das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch, 29. Juli 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvL 6/17, 2 BvL 7/17 und 2 BvL 8/17). Damit erklärten die Verfassungsrichter die entsprechend ...
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