Kontaktdaten bei Gaststättenbesuch dürfen gespeichert werden
Mannheim (jur). Gaststättenbesucher müssen es hinnehmen, dass ihre Kontaktdaten vom Gaststättenbetreiber gespeichert werden, damit mögliche Fälle einer SARS-CoV-2-Infektion zurückverfolgt werden können. Die in der baden-württembergischen Corona-Verordnung enthaltene Pflicht zur Speicherung verstößt weder gegen die Datenschutzgrundverordnung noch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gaststättenbesucher, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) nach einer ...
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