Kündigung von Heimvertrag nur bei wichtigem Grund

Oldenburg (jur). Der Betreiber eines Pflegeheims darf den Heimvertrag mit einer an Demenz erkrankten Bewohnerin nur aus wichtigem Grund kündigen. Dagegen hinzunehmen sind ein unruhiges Herumlaufen oder das Zusehen bei der Intimpflege von anderen Bewohnern in einer Demenzstation eines Heimes, entschied das Oldenburger Oberlandesgericht (OLG) in einem am Mittwoch, 29. Juli 2020, verkündeten Urteil (Az.: 1 U 156/19). Insbesondere sei die Kündigung dann nicht zu rechtfertigen, wenn der Heimbetr ...

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