LSG Celle: Kein automatischer Leistungsanspruch auf Medikament durch Zulassung

Celle (jur). Auch nach der Zulassung eines besonders teuren Medikamentes führt der Behandlungsantrag von Betroffenen allein noch nicht zu einem Leistungsanspruch gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Mit einem Eilbeschluss, der am Montag, 6. Juli 2020, verkündet wurde, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in Celle über das Medikament Zolgensma, das als das weltweit teuerste Medikament gilt (Az.: L 16 KR 223/20 B ER). Gemäß dieser Entscheidung ist es notwendig ...

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