LSG Darmstadt bestätigt auch für hoch qualifizierte Heimarbeit Sozialversicherungspflicht

Darmstadt (juristisch). Ein Programmierer, der nur für einen Auftraggeber in Heimarbeit tätig ist, ist ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter. Auch für höher qualifizierte Tätigkeiten kann Heimarbeit vorliegen, stellte das Hessische Sozialgericht (LSG) in Darmstadt in einem am Donnerstag, 2. Juli 2020, veröffentlichten Urteil klar (Az.: L 8 BA 36/19). Der streitige Fall betraf einen Bauingenieur und Programmierer, der zunächst von 1989 bis 1992 fest angestellt war. Danach beende ...

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