OLG Hamburg gibt Influencerin bei Werbekennzeichnung recht

Hamburg (jur). Was offensichtlich Werbung ist, muss im Internet nicht mehr als Werbung gekennzeichnet werden. Dies hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg am Donnerstag, den 2. Juli 2020, zugunsten einer sogenannten Influencerin entschieden (Az.: 15 U 142/19). Da andere Obergerichte teilweise anders entschieden hatten, ließ das OLG Hamburg die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Im streitigen Fall betreibt die Influencerin bei Instagram einen Account mit etwa 1,7 Milli ...

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