Prüfpflicht bei Fortsetzung von Zwangsunterbringung

Karlsruhe (jur). Nur weil eine schizophrene Patientin seit Jahren zwangsweise untergebracht ist, kann auf die Prüfung anderer Betreuungsmöglichkeiten bei einer Verlängerung der Unterbringung verzichtet werden. Da es durchaus möglich sein kann, dass die für die Fortsetzung der zivilrechtlichen Zwangsunterbringung erforderliche "ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben" im Laufe der Zeit nicht mehr besteht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor kurzem veröffentlich ...

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