SG München bestätigt Krankengeldanspruch bei rechtzeitiger Krankschreibung

München (jur). Wenn ein erkrankter Arbeitnehmer sich rechtzeitig um eine erneute Krankmeldung bemüht hat, darf die Krankenkasse das Krankengeld nicht vorübergehend streichen. Dies gilt auch, wenn der Arzt die Bescheinigung verspätet übermittelt, wie das Sozialgericht München in einem am Montag, 6. Juli 2020, veröffentlichten Urteil entschieden hat (Az.: S 7 KR 1719/19). Nach diesem Urteil liegt der Arztfehler "in der Risikosphäre der Krankenkasse". Der Anspruch auf Krankengeld setzt n ...

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