Tierhalter darf Tiere nicht verwahrlosen lassen
Neustadt/Weinstraße (jur). Selbst mit etwa 50 Katzen auf einem Grundstück müssen die Besitzer den Überblick behalten und die Vierbeiner in einer dem Wohlergehen der Tiere angemessenen Weise versorgen. Bei erheblicher Vernachlässigung der Katzen können die Tiere von Amts wegen mitgenommen und die Kosten für Unterbringung und Pflege den Haltern auferlegt werden, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in zwei am Donnerstag, den 23. Juli 2020 verkündeten Beschlüssen (A ...
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