VG Koblenz bestätigt Nutzungsgebühr für Betriebszufahrt zu Landesstraße

Koblenz (jur). Das Land Rheinland-Pfalz darf von Unternehmen, die ihren Betrieb an eine Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft anbinden, Gebühren erheben. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Montag, 29. Juni 2020 verkündeten Urteil (Az.: 1 K 844/19.KO). Im konkreten Fall einer Schreinerei setzte das Gericht jedoch eine Sondernutzungsgebühr fest, die viel niedriger war als die ursprünglich geforderte. In Rheinland-Pfalz ist die Möglichkeit solcher Gebühre ...

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