VGH München hebt Beschlagnahme von Haus auf

München (jur). Ein Haus, in dem rechtsextreme Aktivitäten organisiert werden, kann nicht einfach beschlagnahmt werden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hatte in einem am Mittwoch, dem 1. Juli 2020, verkündeten Urteil vom Vortag den "entschädigungslosen Entzug" des Hausgrundstücks einer Frau aufgehoben, die das Haus an ihren Sohn vermietet hatte, aber offenbar wenig über seine Tätigkeit dort wusste (Az.: 4 B 20.124). Der Sohn war im "Freien Netz Süd" aktiv. Diese V ...

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