Arbeitskleidung von Pflegekräften muss von Pflegeeinrichtung gewaschen werden
Mannheim (jur). Pflegepersonal muss die Arbeitskleidung bei einer möglichen Kontamination mit Keimen oder Körperflüssigkeiten nicht selbst zu Hause waschen. In diesem Fall ist die Arbeitskleidung eher als Schutzkleidung zu behandeln, so dass der Arbeitgeber für die Reinigung verantwortlich ist, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag, 1. September 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: 6 S 1589/18). Der konkrete Fall betraf ein Pflegezent ...
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