Atomenergie darf von EU-Staaten subventioniert werden

Luxemburg (jur). Von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen Stromversorgern Beihilfen für den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken gewährt werden. Dies ist erlaubt, solange die Subventionen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf den europäischen Strommarkt haben, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag, 22. September 2020, in Luxemburg über neue Kraftwerksblöcke in England (Az.: C-594/18 P). Den EU-Staaten sind danach weiterhin frei in der Wahl ihrer En ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/362Ymr7
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt