Atomenergie darf von EU-Staaten subventioniert werden
Luxemburg (jur). Von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen Stromversorgern Beihilfen für den Bau und Betrieb von Kernkraftwerken gewährt werden. Dies ist erlaubt, solange die Subventionen keine erheblichen negativen Auswirkungen auf den europäischen Strommarkt haben, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag, 22. September 2020, in Luxemburg über neue Kraftwerksblöcke in England (Az.: C-594/18 P). Den EU-Staaten sind danach weiterhin frei in der Wahl ihrer En ...
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