Aufhebung einer Bestellung zum Pflichtverteidiger ist hinzunehmen

Karlsruhe (jur). Gegen die Aufhebung seiner Bestellung kann ein Pflichtverteidiger nicht vorgehen. Er hat kein Beschwerderecht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Leitsatzurteil, das am Freitag, 4. September 2020, veröffentlicht wurde (Az.: StB 25/20). Der BGH hat damit die Beschwerde eines ehemaligen Pflichtverteidigers von Stephan E. abgewiesen, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main des Mordes an dem ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Walte ...

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