Behinderte können Anspruch auf GPS-Notfalluhr haben
Kassel (jur). Behinderte Personen mit einer "Weglauftendenz" können Anspruch auf eine GPS-Notfalluhr haben. Für dieses Hilfsmittel müssen die Krankenkassen aufkommen, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 3 KR 15/19 R) am Donnerstag, den 10. September 2020. Nach Ansicht des Gerichts erhöhe das Gerät die Mobilität im Nahbereich und könne dazu beitragen, die Häufigkeit zu verringern, mit der sich Betroffene in verschlossenen Räumen oder geschlossenen Bereichen aufhal ...
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