Bei mietfreier Überlassung der Wohnung geringerer Bar-Kindesunterhalt

Frankfurt/Main (jur). Wenn ein getrennt lebender Elternteil seinen Anteil an der Eigentumswohnung mietfrei dem ehemaligen Partner und den gemeinsamen Kindern überlässt, darf er den an die Kinder zu leistenden Barunterhalt "angemessen" reduzieren. Ein Teil des zu leistenden Unterhaltes werde dann bereits zur Deckung des Wohnbedarfs der Kinder geleistet, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 23. September 2020, veröffentlichten Beschluss (Az.: 4 UF 176/19). H ...

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