Besser keine unbegleiteten Auto-Probefahrten
Karlsruhe (jur). Ein Auto, das während einer unbegleiteten Probefahrt nicht zurückgegeben und dann an einen gutgläubigen Dritten verkauft wurde, kann vom ursprünglichen Eigentümer nicht zurückgefordert werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 8/19) entschied, dass der Eigentümer den Besitz seines Fahrzeugs für die Probefahrt freiwillig aufgegeben hat, so dass nach dem Gesetz beim Verkauf des Fahrzeugs an einen gutgläubigen Käufer kein "Abhandenkommen" vorliegt. In d ...
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