Betreuer kann medizinische Zwangsbehandlung beantragen

Karlsruhe (jur). Eine medizinische Zwangsbehandlung kann auch dann genehmigt werden, wenn der Wille oder gar die Zustimmung der zu betreuenden Person nicht feststellbar sind. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Leitsatzurteil vom 29. Juli 2020 (Az.: XII ZB 173/18) klargestellt. Entscheidend sei dann der mutmaßliche Wille. Der Betreuer kann dann den Antrag stellen. Der konkrete Streitfall betrifft einen Mann, der an einer paranoid-halluzinatori ...

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