Corona ist keine Begründung für „Pop-up-Radwege“
Berlin (jur). Das Verwaltungsgericht Berlin ist überzeugt davon, dass die dort vorübergehend entstehenden "Pop-up-Radwege" illegal sind. Die Corona-Pandemie ist kein verkehrsbezogener Grund, um eine Umwidmung von Auto- in Radwegflächen rechtlich rechtfertigen zu können, entschied das Verwaltungsgericht in einem Eilbeschluss, der am Montag, 7. September 2020, verkündet wurde (Az.: 11 L 205/20). Seit Ende März 2020 hat Berlin auf insgesamt acht Hauptverkehrsstraßen temporäre Radfahrstreif ...
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