Entschädigung für Fluggäste in Landeswährung

Luxemburg (jur). Bei erheblicher Verspätung oder Annullierung eines Fluges haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung in ihrer jeweiligen Landeswährung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg jetzt zugunsten einer Polin entschieden hat (Az. C-356/19). Wenn die Fluggesellschaft ihre Kunden jedoch in einem Hotel unterbringen muss, haftet sie nach einem anderen Urteil (Rechtssache C-530/19) nicht für Unfälle, die dort geschehen. *h2*Fluggast verlangte Entschädigung in polnis ...

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Anwalt SB

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