Gebührenpflicht für Info-Kästen von Parteien
Berlin (jur). Politische Parteien müssen für ihre Schaukästen auf öffentlichem Grund Gebühren entrichten. Es handelt sich dabei nämlich um eine Sondernutzung von "öffentlichem Straßenland", die auch für politische Parteien gebührenpflichtig ist, entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem am Dienstag, 1. September 2020, verkündeten Urteil (Az.: VG 1 K 11/18). Der Streit betraf einen Kreisverband einer politischen Partei, der seit mehreren Jahrzehnten an 27 Orten Schaukästen z ...
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