In Düsseldorf dürfen Mietfahrräder vorerst auf Gehwegen abgestellt werden

Düsseldorf (jur). Das Abstellen von gemieteten Fahrrädern auf dem Bürgersteig ist prinzipiell nicht zu beanstanden. Nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts gehört das Angebot von Leihfahrrädern zum "Gemeingebrauch" im öffentlichen Straßenraum und sollte daher zumindest in Düsseldorf vorerst akzeptiert werden. In seinem Beschluss vom Vortag, der am Mittwoch, 16. September 2020, verkündet wurde, stellte das Gericht daher im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung der Klage ei ...

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