Internet muss von psychisch kranken Heimbewohnern selbst bezahlt werden

Chemnitz (jur). Menschen, die in einem Wohnheim für chronisch psychisch Kranke untergebracht sind, müssen die Kosten für die Nutzung des Internets mit dem Barbetrag bezahlen, der ihnen vom Sozialhilfeträger gewährt wird. Der Barbetrag deckt auch Kommunikationsdienstleistungen für Internet- und Online-Dienste "in erheblichem Umfang" ab, wie das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 12. November 2019 (Az.: L 8 SO 7/17) entschieden hat. Der kon ...

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