Kein Einblick in Steuerkonto für Insolvenzverwalter
Leipzig (jur). Im Falle der Privatinsolvenz haben die Insolvenzverwalter keinen Anspruch auf Einsicht in das Steuerkonto des Betroffenen. Nur für den Steuerpflichtige selbst besteht ein Recht auf Auskunft. Dieses Auskunftsrecht gehe nicht auf den Insolvenzverwalter über, wie das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in einem am Donnerstag, 17. September 2020 verkündeten Urteil vom Vortag entschieden hat (Az.: 6 C 10.19). Das Gericht wies damit den Insolvenzverwalter eines Mannes in Niedersachsen ...
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