Keine Kostenübernahme für Begleitperson von Rollstuhlfahrer
Chemnitz (jur). Rollstuhlfahrer können von der Sozialhilfe nicht die Kosten für eine Begleitperson erstattet bekommen, die für eine Urlaubsreise auf einer Kreuzfahrt benötigt wird. Dies entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in Chemnitz in einem am Mittwoch, den 9. September 2020 veröffentlichten Urteil (Az.: L 8 SO 6/18). Der Kläger leidet an sogenannter spinaler Muskelatrophie, einer seltenen erblichen neuromuskulären Erkrankung, die zu einem Muskelschwund führt. Infolged ...
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