Keine Verletzung der Menschenwürde durch Bericht des RKI
Berlin (jur). Die täglichen Lageberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI) verletzen weder die Menschenwürde noch die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Die Bürger sind dadurch nicht individuell betroffen und können aus diesem Grunde auch keine rechtlichen Schritte gegen die Lageberichte einleiten, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einer am Freitag, den 11. September 2020 verkündeten Eilbeschluss vom Vortag entschieden hat (Az.: 14 L 382/20). Die Antragstellerin wollte, dass dem RKI unte ...
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