Kirchenasyl vom Bundesverwaltungsgericht gestärkt
Leipzig (jur). Deutschland darf keine Flüchtlinge mehr in das EU-Einreiseland zurückschicken, wenn diese sechs Monate im Kirchenasyl verbracht haben. Dies hat erstmals jetzt auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (Az.: 1 B 19.20). Die Antwort sei so offensichtlich, dass ein Revisionsverfahren für eine Klärung nicht notwendig ist, heißt es im kürzlich veröffentlichten Nichtzulassungsbeschluss vom 8. Juni 2020. *h2*Nach den sog. Dublin-Regeln ist das Einreiseland für e ...
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