Kosten für Haftbesuche sind vom Jobcenter zu zahlen

Halle (jur). Eine Hartz IV-Empfängerin muss ihren Lebensgefährten im Gefängnis besuchen können. Aus diesem Grund kann sie für Fahrten zur Justizvollzugsanstalt eine Kostenerstattung als Mehrbedarf vom Jobcenter verlangen, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) in Halle in einem am Montag, 14. September 2020, veröffentlichten Urteil (Az.: L 2 AS 346/17). Die Klägerin, die unverheiratet und auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, ist eigenen Angaben zufolge seit 1998 mit ih ...

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