Krankenkasse muss keinen Elektroroller zahlen

Celle (jur). Die Krankenkasse muss einen klappbaren Elektroroller für Menschen mit Gehbehinderungen nicht bezahlen. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Krankenkasse Betroffene zur Fortbewegung auf einen Elektrorollstuhl verweist, auch wenn dieser nicht ohne weiteres mit dem Auto, im Urlaub oder bei Busfahrten mitgenommen werden kann, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag, den 7. September 2020 in Celle veröffentlichten Beschluss (Az.: L 16 KR 151/20) ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3iiILXG
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt