Krankenkasse muss keinen Elektroroller zahlen
Celle (jur). Die Krankenkasse muss einen klappbaren Elektroroller für Menschen mit Gehbehinderungen nicht bezahlen. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Krankenkasse Betroffene zur Fortbewegung auf einen Elektrorollstuhl verweist, auch wenn dieser nicht ohne weiteres mit dem Auto, im Urlaub oder bei Busfahrten mitgenommen werden kann, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem am Montag, den 7. September 2020 in Celle veröffentlichten Beschluss (Az.: L 16 KR 151/20) ...
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