„Messi“ kann vom Fußballstar als Marke eingetragen werden
Luxemburg (jur). Der argentinische Fußballer Lionel Andrés Messi Cuccittini kann seinen Namen "Messi" als Marke eintragen lassen. Angesichts des hohen Bekanntheitsgrades des Fußballers besteht keine Verwechslungsgefahr mit der bereits eingetragenen Marke "Massi", entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag, 17. September 2020, in Luxemburg (Rechtssache C-449/18). Messi hatte bereits 2011 beim EUIPO, dem Markenamt der EU, die Eintragung seiner Marke für Bekleidung, Schuhe sow ...
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